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Grundpfeiler des Wettbewerbs und Probleme

Produktion und Handel sind dem Wettbewerb zu unterstellen. Hauptelemente der Liberalisierung sind somit

Übertragung und Verteilung verbleiben als natürliche Monopole und sind zu regulieren und für ihre Leistung angemessen zu entschädigen. Die Netzbetreiber müssen den freien Netzzugang für alle Marktteilnehmer gewährleisten und haben die Aufgabe, das Netz technisch-wirtschaftlich optimal zu führen und wenn nötig auszubauen.
 

Konkurrenz zwischen Produzenten

Ideal wäre eine horizontale Entflechtung der Produktion auf Grosshandelsstufe in eine genügende Anzahl unabhängiger Produzenten, um oligopolistisches Verhalten zu vermeiden, zur Sicherstellung echter Konkurrenz und Verhinderung von Marktmacht und wettbewerbsschädigender Quersubventionen, sowie eine vertikale Entflechtung (unbundling) von Produktion und Übertragung/Verteilung, um Absatzmonopole und jegliche Diskriminierung bei der Nutzung des Netzes zu verhindern.

In der Praxis weist die Konkurrenz zwischen Produzenten verschiedene Liberalisierungsgrade auf. Sie geht vom einfachen Ausbau der Handelsbeziehungen zwischen Monopolisten (Power Purchase Agreements (PPA's), Power Pools) mit dem Ziel, die Effizienz des Kraftwerkeinsatzes und der Kraftwerksinvestitionen zu verbessern, über den freien Netzzugang (Third Party Access) ohne zufriedenstellende horizontale und vertikale Entflechtung bis zur völligen Entflechtung mit Gründung einer unabhängigen Netzgesellschaft. Diese kann verschiedene Kompetenzen haben, bis zur Zuständigkeit für das Zuschalten der Kraftwerke (Pool-Modelle).  Konkurrenz zwischen Produzenten ist also in vielen Strommarkt-Liberalisierungen ein teilweise noch ungelöstes Problem und bedarf der Regelung(s. auch 3.7).

Freie Wahl des Energielieferanten

Diese bildet den Hauptantrieb des Wettbewerbs und kann nur die Grosshandelsstufe oder zur Effizienzverbesserung des Verteilungssektors auch die Kleinhandelsstufe betreffen. Hauptelement ist der freie Zugang zum Netz, der von den Übertragungs- und Verteilnetzen allen Verbrauchern und Produzenten gewährt werden muss, mit der einzigen Einschränkung, dass die physikalischen Übertragungsgrenzen des Netzes zu respektieren sind . Der Stromhandel zwischen Verbrauchern und Produzenten sowie Zwischenhändlern kann durch bilaterale Verträge und/oder eine Börse (Pool, Power Exchange) geschehen.  

Natürliches Monopol für Übertragung und Verteilung

Wesentlich ist die Bildung unabhängiger nationaler oder regionaler Gesellschaften für den Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze. Diese sind für die nichtdiskriminierende Führung der Netze verantwortlich und müssen letztere wenn nötig ausbauen. Die Kompetenzen der Übertragungsnetzgesellschaften sind je nach gewähltem Marktmodell verschieden und können bis zur Wahl der momentan einzusetzenden Generatorgruppen gehen. Für Details zur Vergütung s.Abschn. 3.5.4 und 3.6.

Übergangsprobleme

Der Übergang vom monopolistischen zum wettbewerbsorientierten System erfordert eine umfassende Restrukturierung und verlangt Zeit. Dabei ergeben sich verschiedene Probleme, z.B. was die sog. nicht amortisierbaren oder „gestrandeten“Investitionen (stranded investments) und die Kostenwahrheit betrifft.

Nichtamortisierbare Investitionen

Die getätigten Investitionen im Kraftwerksbau folgten in der Vergangenheit einer monopolistischen Sichtweise und waren zudem von politischen Vorgaben, z.B. bezüglich Selbstversorgungsgrad, geprägt. Ein internationaler Austausch fand zwar statt, doch war er kaum geeignet, eine Marktintegration zu vollziehen, hatte also mehr technische als marktwirtschaftliche Bedeutung (s. Abschn. 3.2.4 sowie Band 1, Abschn.1.3). Demzufolge wurden bei Investitionsentscheiden oft mittlere Produktionskosten in Kauf genommen, die unter internationalen Wettbewerbsbedingungen zu hoch sind. Eine rasche Liberalisierung kann somit zu nichtamortisierbaren festen Kosten führen.

Subventionierung und externe Kosten der Stromerzeugung

Einer raschen Liberalisierung der Produktion stehen nicht nur ökonomische Erwägungenentgegen, sondern auch solche ökologischer Natur, vor allem was die CO2-Emissionen betrifft, solange die entsprechenden externen Kosten nicht internalisiert werden.
Externe Kosten entstehen bei der Stromerzeugung vor allem durch die Schadstoffemissionen fossil-thermischer Kraftwerke, aber auch durch die Risiken der Kernkraft und die Beeinträchtigung von Natur und Wasserhaushalt durch große Wasserkraftwerke.
Subventionen werden aus sozialpolitischen (z.B. für Kohleförderung) oder umweltpolitischen Gründen vergeben (Ausgleich der Quersubventionierung fossiler Werke, die durch die fehlende Internalisierung gegenwärtiger und zukünftiger externer Kosten entsteht).

Mit der Liberalisierung sollte es prinzipiell dem Markt überlassen werden, die volkswirtschaftlich effizienteste Lösung zu suchen durch Eliminierung aller wettbewerbsverzerrenden Faktoren und Wiederherstellung der Kostenwahrheit. Dies bedingt aber die gleichzeitige Streichung von Subventionen und korrekte Internalisierung der externen Kosten.

In der Schweiz wird das Problem der externen Kosten die zukünftige Entwicklung erheblich beeinflussen. Der Strombedarf wird zu mehr als 95% durch die relativ wenig umweltbelastenden Wasserkraftwerke und die im internationalen Vergleich als sicher eingestuften Kernkraftwerke gedeckt. Sofern die Kernkraft, die Windkraft und die Photovoltaik nicht rechtzeitig ausgebaut werden, und ohne  Internalisierung der externen Kosten fossiler Energien, kann davon ausgegangen werden, dass wegen der Zunahme  des Elektrizitätsbedarfs fossile Kraftwerke gebaut oder Strom aus mehrheitlich umweltbelastenden fossilen Kraftwerken importiert werden wird. Die Kostenvorteile auf der Effizienzseite würden dann durch (lokale und globale) Nachteile auf der Umweltseite zunichte gemacht werden. Unter diesen Umständen müssten Stromimporte je nach Herkunft, die aber oft schwer zu eruieren ist, oder gemäß Import-Mix belastet werden, was das Marktgeschehen komplizieren würde. 

Das Problem besteht auch für andere europäische Länder und muss durch internationale Zusammenarbeit und durch Lenkungsabgaben (z.B. CO2-Taxen, CO2- Kontingente und Emissionshandel) gelöst werden. Der Einführung eines gänzlichfreien Marktes sind damit Grenzen gesetzt. Externe Kosten entstehen bei der Stromerzeugung vor allem durch die Schadstoffemissionen fossil-thermischer Kraftwerke, aber auch durch die Risiken der Kernkraft und die Beeinträchtigung von Natur und Wasserhaushalt durch Wasserkraftwerke. Subventionen werden aus sozialpolitischen (z.B. für Kohleförderung) oder umweltpolitischen Gründen vergeben (Ausgleich der Quersubventionierung von fossilen Werken, die durch die fehlende Internalisierung der externen Kosten entsteht). Mit der Liberalisierung sollte es dem Markt überlassen werden, die volkswirtschaftlich effizienteste Lösung zu suchen. Der Kraftwerksbetrieb und der Kraftwerksbau erhalten die richtigen Signale, wenn alle wettbewerbsverzerrenden Faktoren eliminiert und die Kostenwahrheit wiederhergestellt werden, durch die (gleichzeitige) Streichung von Subventionen und die so gut wie mögliche Internalisierung der externen Kosten.